29.08.2008

Tourenkalender - August 2008
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Aktuelles:

Tour Nr. 7 - Spinnereien, Schraubenfabriken, Walzwerke und mehr

Neuer Termin! - Mit dem Bus in die Leverkusener Industriegeschichte

Sonntag, 12.10.08, 10:00 -...


Unser Tourenprogramm zum Download

Das Tourenprogramm 2008: Nutzen Sie hier die Möglichkeit, das Programm auf Ihren Rechner zu laden.


das Kleingedruckte...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

   1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Netzwerk Industriekultur Bergisches
Land e.V. ( kurz: Netzwerk) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr an
das Netzwerk zustande, wenn das Netzwerk nicht innerhalb von 14 Tagen
schriftlich widerspricht. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie
wie für Ihre eigene einstehen.

   2. Zahlung der Teilnahmegebühr
Die in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Fristen zur Zahlung der Teilnahmegebühr sind verbindlich. Bei verspätetem Zahlungseingang kann das
Netzwerk die Annahme des Vertrages ablehnen. Das Geld wird in diesem Falle
rücküberwiesen, eine gesonderte Benachrichtigung ergeht nicht.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des
§ 651k BGB besteht nicht, weil die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert,
keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- Euro nicht übersteigt.

   3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im
Programmheft und in der Anmeldebestätigung.

   4. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden
und vom Netzwerk nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Exkursion nicht beeinträchtigen.

   5. Rücktritt des Kunden
Nach Vertragsannahme durch das Netzwerk ist ein Rücktritt des Kunden
vom Vertrag grundsätzlich möglich. Bis 7 Tage vor Exkursionsbeginn erhebt
das Netzwerk eine pauschale Stornierungsgebühr von 5 Euro, ab dem 6. Tag
vor Reisebeginn 100% der Teilnahmegebühr. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen.

   6. Reiseabruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des
Reisenden liegt ( z. B. Krankheit), so ist das Netzwerk verpflichtet, bei den
Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies
gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

   7. Rücktritt und Kündigung durch das Netzwerk
Das Netzwerk kann den Reisevertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn der
Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für das Netzwerk und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an ausdrückliche
Bekleidungsvorgaben oder andere sachlich begründete Hinweise, bspw.
seine Sicherheit betreffend, hält. Dem Netzwerk steht in diesem Falle der
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus
einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

   8. Mindestteilnehmerzahl
Im Programmheft wird ausdrücklich auf die jeweilige Mindestteilnehmerzahl
der einzelnen Reisen hingewiesen. Das Netzwerk kann daher erklären, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt
wird. Das Netzwerk wird unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten
Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Tage vor Reisebeginn dem Reisenden eine
Nachricht zugehen lassen.

   9. Ausfall der Exkursion
Fällt die Exkursion kurzfristig bspw. wegen Erkrankung des Referenten aus, so
steht dem Reisenden die Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr zu.
Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind nicht anzumelden.

   10.Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände  
Wird die Reise durch nach Vertragsabschluß eintretende höhere Gewalt
erschwert, gefährdet oder verhindert, steht beiden Vertragspartnern ein Kündigungsrecht zu. In diesem Falle kann das Netzwerk für erbrachte oder noch zu
erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

   11. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Netzwerk haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
(siehe Einschränkung in §4). Die Haftung des Netzwerks für die Leistungsträger
bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des
Netzwerks für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn das Netzwerk für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Kunde ist bei der Vermeidung oder
Minderung von Schäden zur Mitwirkung im gesetzlichen Rahmen verpflichtet.
Beanstandungen seitens des Kunden sind unverzüglich vorzubringen.

   12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind durch den
Kunden innerhalb eines Monats nach Ende der Reise dem Netzwerk gegenüber
schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche des Kunden verjähren sechs
Monate nach dem vorgesehenen Reisetermin.

   13. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die
Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

   14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach, der Sitz des Netzwerk Industriekultur
Bergisches Land e.V.

Touren zur Industriekultur im Bergischen Land 2008